Was ist ein Forward-Darlehen?
Mit einem Forward-Darlehen vereinbaren Sie heute die Anschlussfinanzierung für später. Der Zins wird jetzt festgeschrieben, das Geld fließt erst zum Ende Ihrer laufenden Zinsbindung. Je nach Bank geht das bis zu fünf Jahre im Voraus.
Bis dahin ändert sich an Ihrer bisherigen Finanzierung nichts. Sie zahlen Ihre Rate wie gewohnt weiter. Am Stichtag löst die Forward-Bank die Restschuld ab, und es gilt der vereinbarte Zins.
Für wen es sich lohnt
Ein Forward-Darlehen ist eine Absicherung gegen steigende Zinsen. Es passt zu Ihnen, wenn
- Ihre Zinsbindung in ein bis fünf Jahren endet,
- Sie Planungssicherheit für Ihre Rate wollen,
- Ihre Restschuld zum Stichtag hoch ist, sodass ein Zinsanstieg Sie spürbar treffen würde,
- Sie nicht darauf wetten möchten, dass die Zinsen bis dahin fallen.
Endet Ihre Zinsbindung in den nächsten Monaten, brauchen Sie meist kein Forward-Darlehen. Dann ist eine normale Anschlussfinanzierung der richtige Weg.
Was es kostet
Für die Vorlaufzeit verlangen die Banken einen Aufschlag auf den Zins, den sogenannten Forward-Aufschlag. Er steigt mit jedem Monat Vorlauf. Bei kurzer Vorlaufzeit ist er klein, bei mehreren Jahren deutlich spürbar. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie sich die Zinsen bis zum Stichtag entwickeln. Das weiß niemand sicher.
Faustregel: Ein Forward-Darlehen ist eine Versicherung. Sie zahlen einen Aufschlag dafür, dass Ihre künftige Rate heute schon feststeht. Steigen die Zinsen, haben Sie gewonnen. Fallen sie, hätten Sie ohne Forward günstiger abgeschlossen.
Vorteile und Nachteile
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Planungssicherheit für die Rate nach der Zinsbindung | Aufschlag auf den Zins für die Vorlaufzeit |
| Schutz vor steigenden Zinsen | Fallen die Zinsen, profitieren Sie nicht davon |
| Bis dahin ändert sich an Ihrer Finanzierung nichts | Abnahmepflicht: Wer das Darlehen nicht abnimmt, zahlt eine Entschädigung |
| Wechsel zu einer günstigeren Bank schon heute festgemacht | Bei Verkauf der Immobilie vor dem Stichtag wird es kompliziert |
So läuft es ab
- Stichtag klären: Das Ende Ihrer Zinsbindung steht in Ihrem Darlehensvertrag oder auf dem Jahreskontoauszug.
- Restschuld zum Stichtag ermitteln: Sie steht im Tilgungsplan. Ein Schätzwert reicht für die Anfrage.
- Angebote vergleichen: Wir holen Forward-Angebote ein und schicken sie Ihnen per E-Mail, geordnet nach effektivem Jahreszins.
- Abschließen: Sie unterschreiben heute, die Auszahlung erfolgt zum Stichtag. Die Grundschuld wird dann an die neue Bank abgetreten.
Die Alternative: rechtzeitig erinnern lassen
Sie wollen sich noch nicht festlegen? Dann stellen Sie unseren kostenlosen Zinsbindungs-Wecker. Wir erinnern Sie per E-Mail zwei Jahre, ein Jahr und sechs Monate vor dem Ende Ihrer Zinsbindung, jeweils mit den nächsten Schritten.
Häufige Fragen
Wie weit im Voraus ist ein Forward-Darlehen möglich?
Je nach Bank bis zu fünf Jahre vor dem Ende Ihrer Zinsbindung.
Was passiert, wenn die Zinsen bis zum Stichtag fallen?
Dann gilt trotzdem der vereinbarte Zins. Sie haben die Sicherheit bezahlt und profitieren nicht vom niedrigeren Zins.
Kann ich ein Forward-Darlehen wieder absagen?
Ein Forward-Darlehen ist ein verbindlicher Vertrag mit Abnahmepflicht. Nehmen Sie das Geld nicht ab, verlangt die Bank in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung.
Ändert sich bis zum Stichtag etwas an meiner Finanzierung?
Nein. Sie zahlen Ihre bisherige Rate bis zum Ende der Zinsbindung weiter. Erst dann löst die neue Bank die Restschuld ab.



